Bundesstaatliche pädagogische Bibliothek beim LSR für NÖ
Expositur an der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich 
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Benützung

Entlehnbedingungen


Die Bundesstaatliche pädagogische Bibliothek beim LSR für NÖ, Expositur an der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich ist als öffentliche, wissenschaftliche Fachbibliothek allgemein zugänglich. Eine Entlehnung ist bedingt möglich.

Entlehnberechtigt sind die Vortragenden und Studierenden der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich, Lehrer in Niederösterreich sowie Schüler und Studenten anderer Schulen, Hochschulen und Universitäten.

In Absprache kann die Entlehnberechtigung auf externe Leser erweitert werden.

Die Benutzer können je nach Benutzerstatus eine entsprechende Anzahl von Medieneinheiten entlehnen. Die Entlehnung ist bis auf Widerruf kostenlos.

Von der Entlehnung ausgenommen sind Zeitschriften, Lexika, Nachschlagewerke, Werke aus dem Handapparat, Kopiervorlagen, Loseblatt-Sammlungen und Softwareprogramme.


Stammdatenblatt / Leserkarte

Vor der erstmaligen  Entlehnung ist ein Stammdatenblatt auszufüllen und ein Lichtbildausweis und Meldezettel vorzulegen.
Dem Leser wird eine Lesekarte ausgestellt.

Das Stammdatenblatt steht zum Download bereit und kann per E-Mail an pno@lsr-noe.gv.at gesendet werden.
Download Stammdatenblatt


Buchaushebung und Bereitstellung der Medien

Die bestellten Medien werden während der Öffnungszeiten der Bibliothek zu jeder vollen Stunde aus dem Magazin ausgehoben und in der Entlehnabteilung hinterlegt. Sollten die Werke binnen einer Woche nicht abgeholt werden, erfolgt eine Rückstellung ins Magazin.


Verlängerungen

Entlehnte Bücher oder AV-Medien können vor Ablauf der Entlehnfrist vom Leser online verlängert werden, falls nicht bereits eine Vormerkung eines anderen Lesers besteht oder der Leser mit einem Werk überfällig ist.


Erinnerungsmail / Mahnmail

Als unverbindliches, kostenlosen Service der Bibliothek werden Leser, deren E-Mail-Adresse bekannt gegeben wurde, drei Tage vor Fristende an die zeitgerechte Rückgabe erinnert. Die ersten beiden Mahnungen erfolgen ebenso per Mail.


Mahnungen

Werden die entlehnten Werke nicht innerhalb der Entlehnfrist zurückgestellt oder zeitgerecht verlängert, müssen dem Leser Mahngebühren in Rechnung gestellt werden.
Die Mahngebühren betragen 10 Cent pro Buch und Tag zuzüglich 80 Cent pro Mahnbrief.


Verlust oder Beschädigung

Der Bestand der Bibliothek ist Eigentum des Bundes und damit der Republik Österreich. Bei Verlust oder Beschädigung von Büchern oder AV-Materialien hat der Leser Ersatz zu leisten.



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Bibl.b.LSR f. NÖ, Expos. Baden

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Zuletzt aktualisiert am: 2008-09-25